Vergaberichtlinien und Zulassungskriterien für Standplätze auf der Osterberg-Plaza und im Park
Das Auswahlverfahren für die Zulassung zur Osterberg-Plaza und zum Park erfolgt gemäß § 70 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der vorliegenden Standgeldübersicht der Stadtmarketing Bad Gandersheim GmbH. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber orientiert sich am Veranstaltungszweck, dem Gestaltungswillen des Veranstalters und den ortsspezifischen Gegebenheiten.
1. Veranstaltungszweck
Das Gandersheimer Stadtmarketing hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Attraktivität der OsterbergPlaza und des Parks durch temporäre Stände mit einem wechselnden gastronomischen und anderweitigen Angebot zu erhöhen. Das bürgerschaftliche Engagement, die kirchlichen oder anderweitigen karitativen und anerkannten Institutionen sowie das Mitwirken gemeinnütziger Vereine (im Sinne des § 52 AO) auf der OsterbergPlaza und im Park in Bad Gandersheim leisten einen wertvollen Beitrag zur identitätsstiftenden Gestaltung des Ortes. Der Aufbau von regelmäßig erneuerten Ständen sowie Bühnen mit abwechslungsreichen Programmen sorgt für ein attraktives Erscheinungsbild und für eine professionelle gestalterische Profilierung dieses Bereiches.
2. Bewerbung
Das Interesse an der Teilnahme an der Belebung der Osterberg-Plaza und des Parks muss schriftlich mitgeteilt werden.
Hierzu ist das entsprechende Online-Bewerbungsformular zu nutzen. Dieses kann unter info@marketinggandersheim.de angefordert werden. Ferner ist das Formular gegen ein Entgelt in Höhe von 5 € auch als Printversion beim Stadtmarketing Bad Gandersheim abholbereit.
Eine Antragstellerin/ein Antragssteller nimmt am Auswahlverfahren teil, wenn die Antragsunterlagen vollständig bei der Stadtmarketing Bad Gandersheim GmbH als Email an veranstaltungen@marketinggandersheim.de oder in Papierform im DIN A 4 vorliegen. Zu einer vollständigen Bewerbung gehören:
2.1 Ein schriftlicher Antrag in Form des Original-Bewerbungsformulars des Stadtmarketings Bad Gandersheim mit ladungsfähiger Anschrift, Webseite (falls vorhanden), E-Mail Adresse und Mobil-Telefonnummer.
2.2 Es muss eine Person benannt werden, die über Vollmachten verfügt, den Betrieb stellvertretend zu führen.
2.3 Eine detaillierte Auflistung sämtlicher Waren, die zum Verkauf beantragt werden.
2.4 Bilder eines bewertbaren Standaufbaus mit Warenpräsentation bzw. Bilder eines aussagefähigen Gestaltungsvorschlags eines Standes des Antragstellers.
2.5 Genaue Angaben zu Standmaßen sowie Anschlüssen, Brennstellen, Mobiliar, Kühlung und Beheizung.
3. Vergabeverfahren
3.1 Angebotsgruppen
Die Zulassung der Standteilnehmerinnen und Standteilnehmer erfolgt im Rahmen von Angebotsgruppen. Diese und die Aufteilung der Standplätze haben den Charakter des Veranstaltungsortes zu berücksichtigen.
3.2 Verkaufsstände
Verkaufseinrichtungen sind vom Betreiber selbst zu stellen.
3.3 Ausschlusskriterien:
3.3.1 Auszuschließen sind:
3.3.1.1 Im Sinne des Gewerberechtes unzuverlässige Bewerber.
3.3.1.2 Bewerber, die Gebühren oder Steuerrückstände gegenüber dem Stadtmarketing Bad Gandersheim haben.
3.3.2 Des Weiteren können Bewerber unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen werden:
3.3.2.1 Bewerber, die bei ihrer Teilnahme an Veranstaltungen des Stadtmarketings Bad Gandersheim entweder selbst oder durch ihr Personal grob gegen gesetzliche oder spezifische Vorschriften verstoßen haben.
3.3.2.2 Bewerber, die den Marktfrieden gestört oder mangelhaft mit dem Stadtmarketing Bad Gandersheim kooperiert haben. Hierzu zählt:
- Nichteinhaltung oder Verweigerung von Anweisungen durch Mitarbeiter des Stadtmarketings Bad Gandersheim oder der Stadt
- Nichteinhaltung der Öffnungszeiten
- Zuwiderhandlung gegen Vertragsbestandteile
- Abbau von Teilen der Aufbauten vor Beginn der Abbauzeiten
- Nichteinhaltung von Auf- und Abbauzeiten
- dem Image der Veranstaltung schädliches Verhalten auf der Veranstaltungsfläche
3.3.2.3 Bewerber mit Waren- bzw. Leistungsangeboten, die nicht dem Charakter des Ortes entsprechen.
3.4 Transparenz
Das Stadtmarketing Bad Gandersheim leistet mit der detaillierten Auflistung aller einschlägigen Auswahlkriterien einen Beitrag zur Transparenz des Vergabeverfahrens. Die Auswahlkriterien werden je nach Art des Geschäftes, des Bewerbers und des Angebots entsprechend bewertet. Sie werden nach den vorliegenden Bewerbungsunterlagen zielorientiert gewichtet und gegeneinander abgewogen. Der Bewerber hat die Möglichkeit, dass ihm das Stadtmarketing Bad Gandersheim die Bewertung für seine Bewerbung mitteilt.
3.5 Punktekatalog
Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, ist die Punktevergabe in den einzelnen Angebotsgruppen ausschlaggebend.
Mögliche Gesamtpunktzahl: 100
Die Vergabe der Standplätze erfolgt innerhalb der Angebotsgruppen nach branchenspezifischen und transparenten Kriterien anhand eines Auswahlmaßstabes ausschließlich auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen.
3.5.1 Attraktivität des Geschäfts/Stands (max. 50 Punkte)
Bad Gandersheimer Bürger-Boni | 5 Punkte |
Allgemeines Erscheinungsbild Gestaltung Ausstattung Dekoration Barrierefreiheit | max. 25 Punkte |
Beleuchtung und Präsentation des Geschäftes und der Ware | max. 5 Punkte |
Konzeption und Kreativität Gelungene Konzeption und Umsetzung Kreativität und Originalität | max. 15 Punkte |
3.5.2 Attraktivität des Angebots
3.5.2.1 Ausschank & Imbiss (max. 50 Punkte)
Alkoholfreie Heiß- und Kaltgetränke Alkoholische Getränke Vegetarische und vegane Gerichte Fleischwaren Fischwaren Backwaren | max. 20 Punkte |
Regionale Erzeugung Biologischer Anbau Eigene Herstellung Fairer Handel Nachhaltigkeit* | max. 20 Punkte |
Individualität, Kreativität, Neuheiten | max. 10 Punkte |
3.5.2.2 Süßwaren (max. 50 Punkte)
Mandelrösterei Pralinen kandierte Früchte Backwaren etc. | max. 20 Punkte |
Regionale Erzeugung Biologischer Anbau Eigene Herstellung Fairer Handel Nachhaltigkeit* | max. 20 Punkte |
Individualität, Kreativität, Neuheiten | max. 10 Punkte |
3.5.2.3 Händler/Kunsthandwerker (max. 50 Punkte)
Handarbeit und Fremdherstellung | max. 20 Punkte |
Individualität, Kreativität, Vorführung am Stand, Neuheiten etc. | max. 20 Punkte |
Regionale Erzeugung Biologischer Anbau Fairer Handel Nachhaltigkeit* | max. 10 Punkte |
3.5.2.4 Sonstiges (Straßenverkauf, Promotion, Informationsstände etc.)
Je nach Stand: Handarbeit und Fremdherstellung Zweck und Anlass Information etc. | max. 20 Punkte |
Individualität, Kreativität, Vorführungen am Stand, Neuheiten | max. 15 Punkte |
Regionale Erzeugung Biologischer Anbau Fairer Handel Nachhaltigkeit* | max. 15 Punkte |
3.6 Auswahlentscheidung
Sämtliche Bewerbungen, die am Auswahlverfahren teilnehmen, werden durch das Stadtmarketing Bad Gandersheim bewertet. Das Stadtmarketing Bad Gandersheim behält sich vor, Dritte zur Beratung hinzuzuziehen.
Die zugelassenen Anbieter erhalten einen Zulassungsbescheid unter Angabe des Sortiments und der Größe des Standes mit Kostenbescheid gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung des Stadtmarketings Bad Gandersheim.
Besteht durch die genannten Auswahlkriterien Gleichheit, entscheidet das Los. Der Zulassungsbescheid ergeht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das zu entrichtende Standgeld bis zum im Bescheid festgelegten Termin beim Stadtmarketing Bad Gandersheim eingegangen ist. Bewerber, die wegen niedriger Punktzahl oder anderer in den Vergaberichtlinien des Stadtmarketings Bad Gandersheim zugrundeliegender Gründe nicht zugelassen werden, erhalten eine Mitteilung per Email.
4. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die Zulassungsentscheidungen liegt bei der Stadtmarketing Bad Gandersheim GmbH.
5. In-Kraft-Treten
Diese Vergaberichtlinie tritt am 01.07.2024 in Kraft.
* = geeigneter Nachweis erforderlich; anderenfalls keine Punkte
Stand 01.07.2024